Welche Stelle ist zuständig?
| Abschluss | Zuständig in Sachsen |
|---|---|
| Schulabschluss (z. B. Abitur, mittlere Reife) | Zeugnisanerkennungsstelle des Landesamts für Schule und Bildung (LaSuB) |
| Hochschulzugang für ein Studium | die jeweilige Hochschule bzw. uni-assist |
| Hochschulabschluss, Beruf nicht reglementiert | Zeugnisbewertung der ZAB (Kultusministerkonferenz) |
| Reglementierter Beruf (z. B. Ärztin, Pflegefachmann, Lehrerin) | die für den Beruf zuständige Anerkennungsstelle |
Welche Stelle für Ihren Beruf zuständig ist, zeigt der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de.
Schulabschluss: das LaSuB
Die Zeugnisanerkennungsstelle des LaSuB prüft, ob ein ausländischer Schulabschluss einem sächsischen Hauptschulabschluss, mittleren Schulabschluss oder der Hochschulzugangsberechtigung entspricht. Zum Antrag gehören nach dem Infoblatt des Freistaats unter anderem die im Ausland ausgestellten Zeugnisse samt Übersetzung, ein Ausweisdokument und gegebenenfalls Nachweise über eine Namensänderung mit Übersetzung.
Hochschulabschluss: Zeugnisbewertung der ZAB
Für Hochschulabschlüsse in Berufen, die in Deutschland nicht reglementiert sind, stellt die ZAB eine Zeugnisbewertung aus. Sie beschreibt den ausländischen Abschluss und ordnet ihn vergleichend ein – sie ist hilfreich bei Bewerbungen, ersetzt aber keine Anerkennung für reglementierte Berufe. Der Antrag läuft online und ist gebührenpflichtig; die aktuellen Gebühren und die Liste der Unterlagen finden Sie bei der ZAB.
Was die Übersetzungen erfüllen müssen
Die Anforderungen legt jede Stelle selbst fest. In vielen Merkblättern finden sich dieselben Punkte:
- Übersetzung durch in Deutschland öffentlich bestellte bzw. beeidigte Übersetzerinnen oder Übersetzer
- Übersetzt wird vom Original oder von einer amtlich beglaubigten Kopie; die Übersetzerin bestätigt, welche Vorlage ihr vorlag
- Übersetzung und fremdsprachige Vorlage werden oft fest miteinander verbunden
- Selbst angefertigte Übersetzungen werden in der Regel nicht akzeptiert
Tipp aus der Praxis: Lassen Sie zuerst eine amtlich beglaubigte Kopie anfertigen – etwa im Bürgerbüro – und geben Sie diese zur Übersetzung. So bleibt Ihr Original bei Ihnen. Stimmen Sie den Weg vorab mit der Stelle ab, bei der Sie den Antrag stellen.
Welche Dokumente meist übersetzt werden
- Abschlusszeugnis bzw. Diplom
- Fächer- und Notenübersicht (Transcript, Diploma Supplement)
- Nachweise über Berufserfahrung, z. B. Arbeitsbücher oder Arbeitszeugnisse
- Nachweise über Namensänderungen, z. B. Heiratsurkunde
Schicken Sie uns alle Seiten als Scan – auch Rückseiten mit Stempeln. Wir sagen Ihnen, was zu übersetzen ist, und erstellen ein Angebot.
Häufige Fragen
Reicht eine Übersetzung aus meinem Heimatland?
Das entscheidet die zuständige Stelle. Einige Merkblätter akzeptieren Übersetzungen von Übersetzern, die die deutsche Botschaft im Ausstellungsland anerkennt, andere verlangen ausdrücklich Übersetzungen aus Deutschland. Fragen Sie vor dem Auftrag nach.
Muss ich die Originale einschicken?
Meist nicht. Viele Stellen wollen Kopien bzw. amtlich beglaubigte Kopien und die Übersetzungen; Originale sollen oft ausdrücklich nicht geschickt werden. Maßgeblich ist das Merkblatt der jeweiligen Stelle.
Wie lange dauert die Übersetzung eines Diploms mit Notenübersicht?
Das hängt vom Umfang ab – eine Notenübersicht kann mehrere Seiten umfassen. Den Termin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Angebot.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich je nach Behörde und Einzelfall unterscheiden – fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach.