Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit eine dafür beeidigte Übersetzerin oder ein beeidigter Übersetzer schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung – der Bestätigungsvermerk – steht direkt auf der Übersetzung.
Nach dem Sächsischen Dolmetschergesetz enthält der Vermerk Ort und Tag der Bestätigung, Unterschrift und Stempel. Wurde nur ein Teil eines Dokuments übersetzt, muss das ebenfalls vermerkt sein. Genau daran erkennen Behörden, dass sie sich auf den Inhalt verlassen können.
Deutsche Behörden arbeiten in deutscher Sprache. Das Verwaltungsverfahrensgesetz sagt dazu knapp: „Die Amtssprache ist deutsch.“ (§ 23 VwVfG). Reichen Sie fremdsprachige Unterlagen ein, kann die Behörde eine Übersetzung verlangen – in begründeten Fällen ausdrücklich eine beglaubigte.
Wer darf in Sachsen beglaubigt übersetzen?
Beglaubigen dürfen nur Übersetzerinnen und Übersetzer, die von der Justiz dafür zugelassen sind. In Sachsen geschieht das durch die allgemeine Beeidigung; zuständig ist die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts Dresden. Wer beeidigt ist, führt die Bezeichnung „allgemein beeidigte Übersetzerin“ bzw. „allgemein beeidigter Übersetzer“ für die jeweilige Sprache.
In anderen Bundesländern heißen dieselben Fachleute auch ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer. Die Bezeichnung unterscheidet sich, die Funktion ist vergleichbar. Behörden in ganz Deutschland erkennen solche Übersetzungen in der Regel an, unabhängig vom Bundesland der Beeidigung.
Ob jemand zugelassen ist, können Sie in der gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen prüfen: justiz-dolmetscher.de.
Welche Dokumente brauchen meist eine beglaubigte Übersetzung?
Typisch sind Unterlagen, mit denen Sie gegenüber einer Behörde etwas nachweisen:
- Personenstand: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Scheidungsurteile – etwa für das Standesamt.
- Aufenthalt und Einbürgerung: Pässe, Melde- und Familiennachweise für die Ausländerbehörde.
- Bildung und Beruf: Zeugnisse, Diplome, Fächer- und Notenübersichten für Anerkennungsstellen, Hochschulen und Arbeitgeber.
- Fahrerlaubnis: ausländische Führerscheine für die Fahrerlaubnisbehörde.
- Recht und Wirtschaft: Urteile, Vollmachten, Verträge, Handelsregisterauszüge.
Für private Zwecke – etwa um einen Vertrag zu verstehen – genügt oft eine einfache Übersetzung ohne Beglaubigung. Das spart Kosten.
Original, Kopie, Apostille: was Sie vorab klären sollten
Drei kurze Fragen an die Stelle, bei der Sie die Übersetzung einreichen, ersparen spätere Wege:
- Muss es eine beglaubigte Übersetzung sein – oder reicht eine einfache?
- Wird das Original verlangt oder genügt eine Kopie? Manche Stellen möchten die Übersetzung zusammen mit dem Originaldokument sehen.
- Ist eine Apostille oder Legalisation nötig? Sie bestätigt die Echtheit des ausländischen Dokuments und wird im Ausstellungsland angebracht. Ist bereits eine Apostille vorhanden, wird sie üblicherweise mitübersetzt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Einen Einheitspreis gibt es nicht. Der Preis hängt vor allem von Umfang, Sprache, Lesbarkeit der Vorlage, Fachgebiet und Eile ab. Eine einseitige Urkunde ist schneller übersetzt als ein mehrseitiges Urteil mit Fachbegriffen.
Eine gesetzliche Vergütung gibt es nur, wenn Gerichte oder Behörden selbst übersetzen lassen: Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (§ 11 JVEG) sieht dann 1,95 Euro je angefangene 55 Anschläge vor, wenn der Text editierbar vorliegt, sonst 2,15 Euro – mindestens 20 Euro je Auftrag. Für private Aufträge gilt dieser Satz nicht; dort wird der Preis frei vereinbart.
Bei uns erhalten Sie vor Auftragsbeginn ein Angebot. So wissen Sie vorher, womit Sie rechnen können.
So läuft es bei MTR Sprachendienst ab
- Dokument senden: ein gut lesbarer Scan oder ein Foto per E-Mail an [email protected] oder per WhatsApp an +49 159 0199 0299. Nennen Sie kurz, wofür Sie die Übersetzung brauchen.
- Angebot erhalten: Wir prüfen Umfang und Sprache und melden uns mit Preis und Termin.
- Übersetzung mit Bestätigungsvermerk: Nach Ihrer Freigabe übersetzen wir und versehen die Übersetzung mit Vermerk, Unterschrift und Stempel.
- Übergabe: Abholung in Leipzig (Johannes-R.-Becher-Straße 2) oder Zustellung nach Absprache.
Häufige Fragen
Reicht nicht eine einfache Übersetzung?
Für private Zwecke oft ja. Behörden, Gerichte und Anerkennungsstellen verlangen bei amtlichen Dokumenten aber meist eine beglaubigte Übersetzung. Fragen Sie im Zweifel bei der Stelle nach, bei der Sie die Unterlagen einreichen.
Kann ich selbst übersetzen und nur beglaubigen lassen?
Das Sächsische Dolmetschergesetz sieht auch vor, dass eine beeidigte Übersetzerin eine ihr vorgelegte Übersetzung prüft und als richtig und vollständig bestätigt. Ob sich das lohnt, hängt von der Qualität der Vorlage ab – denn sie muss vollständig geprüft werden.
Gilt eine in Sachsen beglaubigte Übersetzung auch in anderen Bundesländern?
In der Regel ja. Behörden in ganz Deutschland erkennen Übersetzungen von gerichtlich beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern an, unabhängig vom Bundesland. Für die Verwendung im Ausland gelten die Regeln des jeweiligen Landes.
Wie lange dauert eine beglaubigte Übersetzung?
Das hängt von Umfang und Sprache ab. Den konkreten Termin nennen wir Ihnen zusammen mit dem Angebot. Wenn es eilt, sagen Sie es uns gleich bei der Anfrage.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Anforderungen können sich je nach Behörde und Einzelfall unterscheiden – fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Stelle nach.